Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Sämtlichen Geschäftsbeziehungen der Daniela Schlick Unternehmensberatung e.U. (im Folgenden „DSU“ genannt) und der Eigenmarke strategit, liegen ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von DSU ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
  4. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang eines Beratungsauftrages wird in einem Briefing-Gespräch erhoben und in einem schriftlichen Angebot vereinbart.

  1. Das schriftliche Angebot an den Auftraggeber definiert den Leistungsumfang von DSU für den konkreten Auftrag, den Zeitrahmen, das voraussichtliche Jahresbruttoentgelt des Kandidaten und das voraussichtliche Honorar. Der veranschlagte Zeitrahmen beruht auf Erfahrungswerten von DSU. Die tatsächlich für Suche und Auswahl benötigte Zeit kann davon abweichen; DSU übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Dauer der Suche und Auswahl.
  2. Grundsätzlich erbringt DSU alle Leistungen selbst. Teile der Leistungen dürfen jedoch auch an Dritte vergeben werden.
  3. Die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots gilt als Auftragserteilung.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass DSU alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen erteilt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit von DSU bekannt werden.

  1. Der Auftraggeber wird DSU über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informieren.
  2. Fernen verpflichtet sich der Auftraggeber, DSU unverzüglich (längstens 10 Kalendertage) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm und einem vermittelten Bewerber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Auftraggeber wird DSU über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen.

4. Schutz des geistigen Eigentums

Alle Ergebnisse der Auswahlverfahren bleiben Eigentum von DSU. Die Bewerbungsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an DSU zu retournieren oder zu vernichten. Sie dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden.

  1. Dritte im Sinn dieser Bestimmung sind auch die mit den Vertragsparteien verbundenen Unternehmen iSd § 15 Aktiengesetz. Dritte sind daher insbesondere Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften.
  2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt DSU zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

5. Berichtspflicht

DSU verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch beauftragter Dritter dem Auftragsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

6. Garantie

DSU gewährt für den Bereich der Personalsuche und -auswahl eine freiwillige Erfolgsgarantie von 3 Monaten. Wird das Dienstverhältnis während dieser Zeit gelöst, wird sich DSU bemühen, einen Ersatz für die vertraglich vereinbarte Position zu finden. DSU verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn die vermittelte Person das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte.

  1. Die Ersatzbemühungen werden von DSU für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Kündigung vorgenommen.
  2. Die Wiederbesetzung der Stelle ist honorarfrei, anfallende Inseratkosten werden verrechnet. 
  3. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatzkandidaten kann DSU nicht geben.
  4. Bei wesentlicher Abänderung des Stellenprofils und/oder des Jahresbruttogehaltes erfolgt eine entsprechende Nachfakturierung.
  5. Die Garantie gilt einmalig pro Auftrag und Position.
  6. Eventuelle Abweichungen zur Garantie sind dem Angebot zu entnehmen.

7. Haftung / Schadenersatz

Die Beratungsleistung von DSU ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einem von DSU vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Wahl. DSU lehnt jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten eingeholten Auskünfte und Referenzen über die präsentierten Kandidaten oder bezüglich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Dienstverhältnis anvertraut werden.

  1. DSU haftet für Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig übermittelte Informationen oder Unterlagen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von DSU nicht zu vertreten.
  3. Sofern DSU die Beratungsleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt DSU diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  4. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Erbringung der entsprechenden Leistung.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

DSU verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

  1. Weiters verpflichtet sich DSU, über den gesamten Inhalt der Beratungsleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Leistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  2. DSU ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, derer sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht wie für einen eigenen Verstoß.
  3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
  4. DSU ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet DSU Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen sind.

9. Honorar

Das Honorar von DSU richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages und ist im Angebot/in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten. Für die Berechnung wird jeweils das jährliche Bruttogehalt samt erfolgsabhängiger Bestandteile herangezogen. Bemessungsgrundlage ist das zu erwartende Bruttojahresgehalt innerhalb der ersten 12 Monate bei 100% Zielerreichung.

Mit Auftragserteilung wird ein Teil des Honorars verrechnet. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem von DSU vorgeschlagenen Kandidaten erhält DSU ihr Honorar.

  1. Werden im Rahmen eines Auftrags aus dem Suchprozess statt einer beauftragten Besetzung weitere Besetzungen generiert, so beträgt das Honorar für jede weitere Besetzung 50%, des ursprünglich vertraglich vereinbarten Beratungshonorars der ersten Besetzung.
  2. Sollte es innerhalb von 12 Monaten ab Kandidatenpräsentation zu einer weiteren Besetzung mit einem Kandidaten kommen, der nachweislich aus dem von DSU präsentierten Kandidatenkreis im jeweiligen Suchprozesses stammt, fällt für diese Besetzungen ebenfalls ein Besetzungshonorar an und es gilt die Garantiebestimmung.
  3. Das Honorar ist jeweils 7 Tage nach Rechnungslegung durch DSU fällig.
  4. DSU wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
  5. Neben dem Honorar werden dem Auftraggeber Reisekosten im Zusammenhang mit Auftraggeber- und Kandidatengesprächen (lt. KV für Angestellte des Allgemeinen Gewerbes)
  6. gesondert in Rechnung gestellt. Ist mit Reisekosten in außergewöhnlicher Höhe zu rechnen, werden diese zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt.
  7. DSU ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu
  8. übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch DSU ausdrücklich einverstanden.

10. Dauer des Vertrages

Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Beratungsprojekts. Dies ist der Zeitpunkt der Einigung des Auftraggebers mit dem Kandidaten über die wesentlichen Inhalte seiner zukünftigen Tätigkeit.Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
  • der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

11. Obliegenheiten

DSU übernimmt Beratungsaufträge im gesamten Geltungsbereich dieser AGB ausschließlich exklusiv.

Der Auftraggeber ist daher nicht berechtigt, während der Vertragsdauer auch andere Unternehmen mit identen oder ähnlichen Leistungen zu beauftragen oder selbst, ohne Kenntnis und Einvernehmen mit DSU, für die vereinbarte Position Personal zu suchen.

  1. Direkte Bewerbungen beim Auftraggeber durch interne oder externe Bewerber wird der Auftraggeber zur Integration in den Selektionsprozess umgehend, unaufgefordert und vollständig an DSU weiterleiten.

Stand 27. März 2019

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